Amateurfunk
 
DARC

Als Funkamateur bezeichnet man eine Person, die sich mit dem Gebiet des Amateurfunk befasst.

Definition

Das deutsche Amateurfunkgesetz von 1997 definiert:

Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.

Hobby

Das Hobby eines Funkamateurs ist es, eine Amateurfunkstation zu errichten und zu betreiben. Der Betrieb von Funksendeanlagen ist genehmigungspflichtig. Jeder Funkamateur muss seine Sachkunde (auf den Gebieten Technik, Betriebstechnik und Vorschriften) in einer schriftlichen Prüfung bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) nachweisen und erhält dann eine persönliche Amateurfunk-Lizenz und ein Rufzeichen zugeteilt. Mit diesem Rufzeichen darf er die dem Amateurfunk zugeteilten Amateurbänder benutzen. Die genaue Belegung der Frequenzen der Amateurbänder ist in Bandplänen festgelegt. Durch die bei der Prüfung bewiesene Sachkunde sind Funkamateure die einzigen, die ihre Sender selber bauen dürfen. Mit ihrer Funkstation pflegen Funkamateure Kontakte zu anderen Funkamateuren in der ganzen Welt. Die Funkverbindung wird dabei meist durch eine oft sehr schön gestaltete QSL-Karte bestätigt. Der Ablauf einer Funkverbindung unterliegt festen Regeln, genannt Betriebstechnik. Über die Möglichkeiten eines Funkamateurs wird ausführlich im Amateurfunk-Artikel berichtet.

Notfallhilfe

In Notfällen (z.B. bei Schnee-Katastrophen oder Überflutungen) boten Funkamateure oft die letzte Möglichkeit die Kommunikation aufrecht zu erhalten, wenn andere Kanäle (Telefon, Handy, ...) ausfielen. Aber auch bei der Flutwelle, die dem Erdbeben im Indischen Ozean 2004 folgte, haben Funkamateure, die gerade zu einer DX-Expedition in dem Gebiet waren, ihre Funkgeräte zur Verfügung gestellt. Von vielen Amateurfunkvereinen werden diesbezüglich Funkübungen durchgeführt, um bei einem Notfall aushelfen zu können. Zudem können bei solchen Übungen die Gegebenheiten verschiedener Gebiete ausgetestet werden, damit man im Falle schneller zur Tat schreiten kann.

Amateurfunkprüfung
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